Mediation hat keine Lösung gebracht
Am 1. Februar hat das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Genf (DSE) das Ende der Mediation zwischen der Unia, Uber und dessen Waadtländer «Partnerfirma» Pégase Léman bekanntgegeben. Gleichtags verkündete das Genfer Büro für kollektive Arbeitsbeziehungen (CRCT) den Abbruch eines Verfahrens gegen einen anderen Uber-«Partner», StarLimoLuxe.
Es wurden während des Verfahrens zahlreiche Mängel in der Personalverwaltung und Verstösse gegen die Arbeits- und Sozialgesetzgebung festgestellt. Wegen der Verweigerungshaltung der betroffenen Unternehmen konnten aber keine Lösungen für den Konflikt gefunden werden.
Ein Streik sorgt für Aufmerksamkeit
Am 6. Dezember 2017 streikten zum ersten Mal in der Schweiz Fahrer des US-Konzerns Uber, um gegen ihre Arbeitsbedingungen zu protestieren. Zwei Waadtländer «Partnerunternehmen» des Dumping-Fahrdienstes hatten diese Fahrer rekrutiert, ohne sich an die schweizerische Arbeits- und Sozialgesetzgebung zu halten.
Die Chauffeure arbeiteten ausschliesslich für Uber. Als Reaktion auf den Streik intervenierte auf Anfrage der Unia das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Genf als Mediator in dem Konflikt und bot alle Parteien zur Teilnahme an einem Verhandlungsprozess auf. Gegen eine der beteiligten Firmen musste der Kanton ein separates Verfahren beim CRCT eröffnet, weil die Blockadehaltung eine Mediation verunmöglichte.
Systematische Verstösse
In zahlreichen Schlichtungstreffen wurde festgestellt, dass die von den Arbeitnehmern erhobenen Vorwürfe zutreffen: verspätet oder in Raten ausgezahlte Löhne, Arbeitszeiten von oft über 45 Stunden pro Woche, ausstehende Sozialversicherungsbeiträge, Unterbietung der vertraglich vereinbarten oder kantonal vorgeschriebenen Löhne – teilweise lagen die Löhne bei unter 10 Franken pro Stunde! Uber, das 25% Provision für jede Fahrt kassierte, hat nie die geringste Initiative ergriffen, um seinen Fahrern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Blockade bei StarLimoLuxe
Bei den Fahrern von Pégase Léman konnte die Situation bezüglich der Sozialversicherung inzwischen geregelt werden. StarLimoLuxe hat sich hingegen jeder Kooperation verweigert und hat keine Informationen zur Verfügung gestellt. Das Unternehmen behauptete sogar, es habe gar keine Fahrer angestellt. Die offizielle Empfehlung des CRCT zum Ende des Verfahrens stellt jedoch das Gegenteil fest.
Rechtsweg muss Klarheit bringen
Den Fahrern bleibt als nächster Schritt der Gang vor Arbeitsgericht. Auch Uber steht als Einsatzbetrieb und Profiteur des Personalverleihkonstrukts in der Verantwortung. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) und der Kanton Waadt müssen in den kommenden Tagen beurteilen, ob ein Verstoss gegen das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) vorliegt. Die Unia verlangt weiterhin vom Kanton Genf, Uber die Tätigkeit zu untersagen, bis der Konflikt gelöst ist. Diese Möglichkeit ist im neuen Genfer Taxigesetz explizit vorgesehen.
Neuer Konflikt zeichnet sich ab
Obwohl Uber in der Mediation gewisse Garantien abgegeben hat, zeichnet sich bereits ein neuer Konflikt ab: Die im Kanton Waadt eingetragene Firma Diagne Limousine rekrutiert ebenfalls Chauffeure, die ausschliesslich für Uber fahren. Erneut werden die Sozial- und Arbeitsgesetzgebung nicht respektiert. Die Firma hat sogar einen Chauffeur entlassen, der seine Rechte einforderte. Der Fall wurde dem DSE zur Kenntnis gebracht.
Die Unia verlangt, dass auch Diagne Limousine ihre Tätigkeit während des hängigen Verfahrens einstellen muss. Um die ständigen Konflikte zu beenden, hat die Unia zudem von Uber Verhandlungen über eine Rahmenvereinbarung verlangt, welche die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften garantieren soll. Uber hat in Verhandlungen eingewilligt.