Lohndumping ist Alltag auf Zürichs Baustellen
In Schwammendingen baut die Genossenschaft «Sunnige Hof» das Grossprojekt Mattenhof. Der Unia liegen Abrechnungen, Arbeitsverträge sowie übereinstimmende Aussagen von Betroffenen vor, dass es bei mindestens drei der Sub- und Subsubunternehmen der Baufirma Feldmann zu teils massiven Verstössen gegen den geltenden Gesamtarbeitsvertrag des Bauhauptgewerbes (LMV) kommt. Einzelne Lohnbestandteile werden nicht ausbezahlt, Arbeitsverträge widersprechen dem Gesamtarbeitsvertrag. Das führt direkt zu Löhnen, die ein paar Hundert bis tausend Franken unter den Mindestlöhnen liegen. Deshalb hat die Unia die Baustelle heute Morgen für zwei Stunden eingestellt und gemeinsam mit allen Arbeitern ein Zeichen gesetzt, dass Lohndumping nicht akzeptiert wird.
Typisches Lohndumpingmodell: Alle schauen weg – denn sie wissen, was sie tun
Das Lohndumping-Konstrukt ist typisch und zum Alltag auf Zürcher Baustellen geworden: Ein Baumeister aus dem Bauhauptgewerbe, hier Feldmann, hat eine kleine Stammbelegschaft, dort hält er den Gesamtarbeitsvertrag ein und fällt in Kontrollen nicht auf. Gleichzeitig lagert er alle möglichen Arbeiten an Sub- und Subsubunternehmen aus und dort findet das Lohndumping statt. Fällt der «Bschiss» auf, wird dieses ausgewechselt und die Hände scheinheilig in Unschuld gewaschen. Konkret beschäftigt die Baumeisterfirma Feldmann in Schwammendingen für Eisenleger- und Schaler-Arbeiten mindestens drei Sub- und Subsubunternehmen welche alle den LMV nicht einhalten.
Feldmann muss handeln
Das Muster Stammbelegschaften mit korrekten Löhnen, Lohndumping bei Subunternehmen wird von vielen Firmen auf dem Platz Zürich bewusst benutzt um den LMV zu unterlaufen. Gleichzeitig wehrt sich der Baumeisterverband vehement gegen jede wirksame Massnahme gegen Lohndumping. Trotzdem werden die Baumeister nicht müde sich im Kampf gegen Lohndumping zu rühmen. Jetzt kann die Baufirma Feldmann zeigen, dass hinter diesen Bekenntnissen auch etwas steht. Die Unia hat die Firma aufgefordert die Verstösse zu beheben sowie die zuständige Paritätische Kommission informiert.