Es reicht, flexible Arbeitszeiten von jeweils einer Stunde am Morgen und am Abend zu haben, um von der Deregulierung betroffen zu sein. Zudem beschränkt sich der Gesetzesentwurf nicht auf die Arbeitnehmenden, die von zu Hause aus arbeiten. Er betrifft alle diejenigen, die mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben (auch nur mündlich), dass sie einen Teil ihrer Aufgaben ausserhalb des Arbeitsplatzes erledigen. Diese absichtlich vage Definition würde den Arbeitgebern ermöglichen, zwei bis drei Millionen Arbeitnehmende aus allen Sektoren diesem Regime zu unterstellen, das die Schutzmassnahmen aushöhlt. Ein Sicherheitsmitarbeiter, der von zu Hause aus ein Areal überwacht, könnte genauso betroffen sein wie eine Pflegerin, die zwischen zwei Einsätzen im Privathaushalten administrative Aufgaben erledigt.
Der Nationalrat und der Bundesrat argumentieren, dass eine Flexibilisierung der Arbeit im Homeoffice das Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben verbessern würde. Das Gegenteil ist der Fall. Mit einer Verlängerung des Arbeitszeitrahmens auf 17 Stunden pro Tag und einer Verkürzung der Ruhezeit auf lediglich 9 Stunden führt der Gesetzesentwurf dazu, dass die Arbeitnehmenden noch länger für ihre Arbeitgeber verfügbar sein müssen und somit immer weniger Zeit für Familie, Erholung und Freizeitbeschäftigungen haben. Auch vor dem Sonntag, der als Ruhetag gilt, macht der Entwurf nicht halt: Sonntagarbeit soll an neun Tagen pro Jahr ohne Bewilligung erlaubt sein. Die Arbeitnehmenden wollen nicht längere Arbeitstage. Im Gegenteil, sie brauchen mehr Freizeit.
Es handelt sich um ein Eindringen der Arbeit in die Privatsphäre. Das Homeoffice wird instrumentalisiert, um die gesetzlichen Vorgaben, die vor Überlastung sowie psychosozialen und körperlichen Problemen schützen sollen, aufzuweichen, und dies trotz der Warnungen von Fachstellen: Die Gesellschaft für Arbeitsmedizin, die Universitäten Genf und Basel sowie die Vereinigung der kantonalen Arbeitsinspektorate betonen, dass das Risiko von Überlastung, Erschöpfung und Krankheiten mit einer solchen Flexibilisierung steigt. Die Unia stellt einmal mehr fest, dass die Logik des wirtschaftlichen Profits Vorrang vor der Gesundheit hat.
Die Unia erinnert daran, dass überlange Arbeitstage und zu kurze Ruhezeiten der Gesundheit massiv schaden. Viele Expert:innen und Fachstellen haben bereits darauf hingewiesen, aber ihre Warnungen werden ignoriert. Die Kantone und die kantonalen Arbeitsinspektorate lehnen diese Vorlage ab, da die Arbeitsinspektorate auch die mündlichen Vereinbarungen in den Privathaushalten kontrollieren müssten. Die Mitglieder der WAK-S müssen diese gefährliche Entwicklung jetzt stoppen und den Gesetzesentwurf beerdigen, der das Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben den Interessen der Arbeitgeber opfert.
Gewerkschaft Unia 2025