Bessere Arbeitsbedingungen in Tankstellenshops

Zapfsäule einer Tankstelle
Ab 1. Januar 2026 gibt es höhere Mindestlöhne und bessere Planbarkeit für Angestellte in Tankstellenshops. (Foto: Canva)
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Schweizer Tankstellenshops wurde erfolgreich neu verhandelt und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Er bringt wichtige Verbesserungen bei Mindestlöhnen, Arbeitsplanung und Weiterbildung.

Die Unia und ihre Sozialpartner haben die Verlängerung des GAV um drei Jahre erfolgreich abgeschlossen. Der neue Vertrag bringt folgende Verbesserungen:

  • Höhere Mindestlöhne: Bis 2028 steigen die Mindestlöhne schweizweit schrittweise um insgesamt 120 Franken – jedes Jahr um 40 Franken.
  • Mehr Planbarkeit: Arbeitspläne müssen neu mindestens drei Wochen im Voraus bekanntgegeben werden. Zudem beträgt die Mindestdauer eines Arbeitseinsatzes künftig zwei Stunden.
  • Flexiblere Teilzeitmodelle: Teilzeitbeschäftigte erhalten mehr Flexibilität bei der Planung ihrer Arbeitszeiten.
  • Weiterbildung: Mitarbeitende haben neu Anspruch auf bis zu fünf bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr.

Ein GAV für alle Tankstellenshops

Die Sozialpartner begrüssen, dass der Bundesrat den neuen GAV für allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit gilt er für alle Tankstellenshops in der Schweiz.