Wichtig am aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist, dass die Massnahmen zur Förderung von Tarif- resp. GAV-Verhandlungen weiterhin gelten.
Der EuGH hat zwar die detaillierten Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit von Mindestlöhnen gestrichen, aber die Kernbestimmungen der EU-Mindestlohnrichtlinie bestätigt. So sollen Mindestlöhne mit einem angemessenen Lebensstandard verknüpft bleiben. Schwellenwerte von 50 Prozent des Durchschnittslohns und 60 Prozent des Medianlohns stellen sicher, dass Mindestlöhne vor Erwerbsarmut schützen.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüsst, dass die EU-Mindestlohnrichtlinie durch das Urteil nunmehr unumstritten ist. Der Gerichtshof hat alle Massnahmen zur Förderung der Tarifverhandlungen bestätigt, darunter die Forderung an die Mitgliedstaaten, Aktionspläne zur Erhöhung der Verhandlungsbeteiligung vorzulegen.
Der EGB fordert nun die EU-Mitgliedstaaten auf, die Mindestlöhne auf die festgelegten Schwellenwerte anzuheben und nationale Aktionspläne zu verabschieden, um den Tarif- resp. GAV-Abdeckungsgrad auf 80 Prozent zu steigern.
Auch wenn das Urteil keine direkten Auswirkungen auf die Schweiz hat, zeigt es: Mindestlöhne im Gesetz und in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sind unbestritten wichtige Instrumente für Löhne, die zum Leben reichen. Sowohl in Europa wie auch in der Schweiz wehren sich die Gewerkschaften gegen alle Versuche, die Löhne tief zu halten oder gar zu senken.
Hierzulande bekämpft die Unia die Schwächung gesetzlicher Mindestlöhne, wie sie zurzeit im Parlament diskutiert wird (Motion Ettlin). Zudem unterstützen wir kantonale oder kommunale Initiativen zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne, wie aktuell beispielsweise im Kanton Freiburg.
«Das Urteil zeigt: Die Arbeitnehmenden brauchen echte Lohnerhöhungen und echte Verhandlungsmacht. Es darf keine rechtlichen Schlupflöcher geben. Alle Arbeitnehmer:innen, sei es in der Schweiz oder in einem EU-Land, müssen einen Lohn erhalten, der den Mindeststandard für ein menschenwürdiges Leben erfüllt. Und der Staat hat die Aufgabe, kollektive Vertragsverhandlungen wirksam zu fördern.»
Gewerkschaft Unia 2025