«Alle Menschen müssen von einer beruflichen Vollzeittätigkeit leben können. Alles andere ist sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen», sagt Stefan Wüthrich, Co-Leiter der Unia Bern.
Die Initiative verlangt einen sozialpolitisch begründeten gesetzlichen Mindestlohn von brutto 23.80 Franken pro Stunde für alle Arbeitnehmenden, welche ihre Arbeit vollumfänglich oder mehrheitlich auf dem Gebiet der Stadt Bern verrichten. Ausnahmen sind für Praktika und Lernende vorgesehen. In der Stadt Bern würden schätzungsweise 8000 bis 10’000 Beschäftigte vom Mindestlohn profitieren.
Der Mindestlohn gilt auch für die Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und kann von diesen nicht unterlaufen werden. Damit wird eine Aushöhlung des gesetzlichen Minimums verhindert und aufgezeigt, dass die Sozialpartnerschaft in gewissen Branchen Nachholbedarf hat.
Auswertungen der Unia zeigen, dass der Tieflohnsektor mit Löhnen unter 4400 Franken seit 2016 gewachsen ist. Betroffen sind vor allem das Gastgewerbe, die Reinigung, die Coiffeur- und Kosmetikbranche sowie der Detailhandel. Grund dafür ist nicht zuletzt auch, dass in der Schweiz nur rund die Hälfte der Beschäftigten einem GAV unterstellt ist.
Die Unterschriftensammlung beginnt am 1. Mai, dem Tag der Arbeit. Das Ziel ist es, die erforderlichen 5000 Unterschriften im Herbst einzureichen. Am 1. Mai wird auch in Biel eine Mindestlohn-Initiative lanciert.
Im Juni 2023 hat die Stimmbevölkerung von Zürich und Winterthur einem städtischen Mindestlohn bereits klar zugestimmt. Zudem kennen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt kantonale Mindestlöhne. Mindestlohn-Initiativen sind auch in den Kantonen Solothurn, Basel-Landschaft, Freiburg, Waadt und Wallis unterwegs.