Der Bundesrat hat die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) unterzeichnet; damit läuft der GAV Sicherheit nahtlos weiter. Sicherheitsunternehmen mit mindestens 10 Angestellten bleiben somit auch nach dem 31. Dezember 2023 verpflichtet, die festgelegten Mindeststandards für Löhne, Ausbildung und Arbeitszeiten einzuhalten.
Ab dem 1. Januar 2024 profitieren die Beschäftigten von höheren Mindestlöhnen. Die Anstellungskategorien A, B und C verzeichnen Anhebungen um 1,6, 1,7 und 1,8 Prozent auf alle Dienstjahre, um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen und die Qualität der Sicherheitsdienstleistungen zu gewährleisten.
Der Preisdruck durch unfairen Wettbewerb gefährdet jedoch Unternehmen, die faire Arbeitsbedingungen bieten und den GAV einhalten. Dies beeinträchtigt nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch die Aus- und Weiterbildung im Sicherheitssektor.
Die Sozialpartner appellieren daher dringend an die öffentliche Hand, bei der Auftragsvergabe nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität und Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Dieser Ansatz verhindert Preisdumping auf dem Buckel der Arbeitnehmenden.
Von der bevorstehenden GAV-Revision erwarten die Unia und ihre Mitglieder, dass sie die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern und damit die Branche aufgewertet wird. Um den unlauteren Wettbewerb und das Preisdumping massiv zu reduzieren und die Dienstleistungsqualität, respektive die Aus- und Weiterbildung, zu stärken und transparent zu machen, fordern wir, dass ein einheitliches, obligatorisches und standardisiertes Aus- und Weiterbildungskonzept entwickelt wird. Dieses soll Lohnrelevant sein und einheitliche Standards in der Branche schaffen.