Das Urteil ist klar und wegweisend: Ein ehemaliger Uber-Fahrer erhält eine Entschädigung, weil Uber ihm ungerechtfertigt gekündigt hat. Das Gericht stellt fest, dass die Beziehung des Fahrers zu Uber als Arbeitsvertrag zu werten ist und Uber (bzw. seine Tochtergesellschaft Rasier Operations B.V.) sein Arbeitgeber ist.
Weil die Uber-Fahrer/innen Arbeitnehmende bzw. Unselbständigerwerbende sind, haben sie einen Rechtanspruch auf Sozialversicherungsbeiträge (Altersvorsorge, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankentaggeldversicherung), einen angemessenen Lohn, bezahlte Ferien, Auslageersatz (Auto- und Handykosten) und die Einhaltung ordentlicher Kündigungsfristen.
Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen Tausenden Fahrer/innen in der Schweiz für die Periode 2013-2020 mehrere Hundert Millionen Franken. Diese stehen den Uber-Angestellten auch rückwirkend zu.
Da Uber sich weigert, seine Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen, sind vor allem die kantonalen Behörden in der Pflicht. Die kantonalen Arbeitsämter müssen feststellen, dass Uber als Arbeitgeber dem Arbeitsgesetz unterstellt ist.
Die Kontrollorgane der Kantone müssen danach die Einhaltung des Arbeitsgesetzes prüfen. Sie müssen auch kontrollieren, ob bei Uber sozialversicherungsrechtliche Schwarzarbeit vorliegt, und das Unternehmen sanktionieren, wenn Uber seine Fahrer/innen weiterhin nicht bei den Sozialversicherungen anmeldet.
Sollte Uber seinen Angestellten weiterhin ihre Rechte vorenthalten, müssen die Behörden dem Konzern das Handwerk legen und dessen Tätigkeit verbieten, bis die Gesetze nachweislich eingehalten werden.