Neuer Gesamtarbeitsvertrag Fenaco unterzeichnet

6000 Arbeitnehmende sind dem GAV Fenaco unterstellt.
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Fenaco beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Beschäftigten. Er legt ein besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, den Gesundheitsschutz, die Gewährleistung des Datenschutzes und die Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden.

Die Unia und die Fenaco Genossenschaft haben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV Fenaco) unterzeichnet. Er tritt am 1. März 2026 in Kraft. Rund 6000 Beschäftigte sind dem GAV unterstellt. 

Viele Verbesserungen

Der neue GAV Fenaco beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für die Arbeitnehmenden. Unter anderem wurden folgende Neuerungen vereinbart:  

  • Der Mindestlohn wird um CHF 100.– auf CHF 4100.– sowie der Einstiegslohn nach Lehrabschluss mit EBA auf CHF 4250.– bzw. mit EFZ (3 Jahre) auf CHF 4350.– gehoben. In der Lebensmittelindustrie wird der Mindestlohn 2027 um CHF 50.– erhöht. 
  • Der Mutterschaftsurlaub wird generell auf 18 Wochen, der Adoptionsurlaub auf 3 Wochen bei vollem Lohn verlängert.  
  • Die Anzahl der bezahlten Feiertage steigt von 10 auf 11 Tage.  
  • Die Handhabung von Minus- und Plusstunden ist neu geregelt.  
  • Die Ankündigung der Arbeitspläne erfolgt 3 Wochen im Voraus.  
  • Den gesetzlich vorgeschriebenen 14-wöchigen Betreuungsurlaub für gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder gewährt die fenaco neu auch für Ehepartner und Eltern.  
  • Für Mitarbeitende ab 50 Jahren mit mindestens 10 Dienstjahren gilt neu eine Kündigungsfrist von 5 Monaten.  

Ein besonderes Augenmerk legt der neue GAV Fenaco mit verschiedenen Bestimmungen zudem auf den Schutz der persönlichen Integrität, die Förderung der Gesundheit, die Gewährleistung des Datenschutzes und die Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden.