Die Gewerkschaften Unia und Syna und der Branchenverband VSSU beantragen beim Bundesrat, die Allgemeinverbindlicherklärung für den bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) um ein Jahr zu verlängern. Zu den gleichen Bedingungen wie bisher, aber mit 2 Prozent höheren Mindestlöhnen für Mitarbeitende im Stundenlohn (Anstellungskategorie C). Damit müssen sich alle Firmen mit mindestens zehn Angestellten weiterhin an Mindeststandards bei Löhnen, Spesen, Ausbildung und Arbeitszeiten halten.
Das Problem: Kleinfirmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind heute nicht an den GAV gebunden. Das führt dazu, dass Löhne und Arbeitsbedingungen oft massiv unterschritten werden. Unia, Syna und VSSU sind überzeugt: Nur wenn der GAV für alle Firmen gilt – unabhängig von der Grösse –, kann die Situation verbessert werden.
Der Ball liegt bei den Behörden: Mit einer erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung könnten sie Lohndumping und unfairen Wettbewerb stoppen. Ein entsprechender Antrag liegt vor. Die Behörden müssen jetzt zügig handeln!
Parallel dazu arbeiten die Sozialpartner an einem neuen GAV. Ziel ist es, die Branche aufzuwerten, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu stärken.
Gewerkschaft Unia 2025