4.
Juli
2016
Neuer L-GAV im Gastgewerbe ab 2017

Dem L-GAV sind 27â000 Arbeitgeber und rund 200â000 Arbeitnehmende im Gastgewerbe unterstellt.
Der L-GAV 2017 ist das Ergebnis zweijÀhriger Verhandlungen zwischen den Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Syna, Unia und den Arbeitgebervertretern Swiss Catering Association (SCA), GastroSuisse und hotelleriesuisse.
Errungenschaften verteidigt
Der neue L-GAV sichert die wichtigsten Errungenschaften der Vergangenheit (Mindestlohn, 13. Monatslohn, 5. Ferienwoche, Arbeitszeitkontrolle) und bringt weitere Verbesserungen fĂŒr die BeschĂ€ftigten.
Wichtige Neuerungen sind:
- eine Anhebung der Mindestlöhne
- die StÀrkung der Weiterbildung
- die VerlÀngerung des Vaterschaftsurlaubs auf 5 Tage
- eine Verbesserung der Kontrollen.
Stabile VerhÀltnisse bis 2020
Dem L-GAV sind 27â000 Arbeitgeber und rund 200â000 Arbeitnehmende im Gastgewerbe unterstellt. Der neue Vertrag ist bis mindestens 2020 gĂŒltig und sorgt fĂŒr Sicherheit und stabile VerhĂ€ltnisse in der Branche.