Mindestlöhne im Gastgewerbe werden auch 2024 an Teuerung angepasst
Die neuen Mindestlöhne im Gastgewerbe treten am 1. Januar 2024 in Kraft und gelten in der ganzen Schweiz. In Kantonen, wo höhere gesetzliche Mindestlöhne gelten, kommen diese zur Anwendung.
Lohnstufe | 2023 | 2024 | Erhöhung |
Mitarbeitende ohne Berufslehre | 3'582.- | 3'666.- | + 84.- |
Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest | 3'803.- | 3'892.- | + 89.- |
Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä. | 3'927.- | 4'018.- | + 91.- |
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä. | 4'369.- | 4'470.- | + 101.- |
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung | 4'473.- | 4'576.- | + 103 |
Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung | 5'108.- | 5'225.- | + 117.- |
Praktikanten und Praktikantinnen | 2'303.- | 2'359.- | + 56.- |
Wert der Löhne erhalten
Angesichts der weiterhin hohen Teuerung ist der Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen sehr wichtig. So kann verhindert werden, dass die Löhne der Beschäftigten an Wert verlieren. Die Mindestlöhne werden 2023 und 2024 insgesamt um rund 6 Prozent erhöht.
Die Unia fordert alle Betriebe im Gastgewerbe auf, auch die Löhne jener Angestellten entsprechend zu erhöhen, die mehr als den Mindestlohn verdienen. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, denn sinkende Reallöhne führen dazu, dass noch mehr Leute die Branche verlassen.