Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen um bis zu 188 Franken

Die Erhöhung der Mindestlöhne war eine zentrale Forderung der Beschäftigten

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe für 2023 sind bekannt. Die Unia hat den vollen Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen erreicht, was angesichts der hohen Teuerung sehr wichtig ist. Zusätzlich werden die Mindestlöhne real um bis zu 40 Franken erhöht.

Die neuen Mindestlöhne treten am 1. Januar 2023 in Kraft und gelten in der ganzen Schweiz (Ausnahme: wo höhere kantonale Mindestlöhne gelten).

Lohnstufe 2022 2023 Erhöhung
Mitarbeitende ohne Berufslehre 3'477.- 3'582.- +105.-

Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest

3'682.- 3'803.- +121.-
Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä. 3'793.- 3'927.- +134.-
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä. 4'203.- 4'369.- +166.-

Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis
und Weiterbildung

4'304.- 4'473.- +169.-
Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung 4'920.- 5'108.-

+188.-

Pratikanten und Praktikantinnen 2'216.- 2'303.- +87.-

Teuerungsausgleich ist ein wichtiges Signal

Das Gastgewerbe sendet damit ein wichtiges Signal angesichts der aussergewöhnlich hohen Teuerung. Gerade in Branchen mit tiefem Lohnniveau ist es entscheidend, dass die Teuerung voll ausgeglichen wird, damit die Beschäftigten am Ende des Monats keine Lohneinbusse erleiden.