Gesamtarbeitsvertrag für Smood garantiert Rechte der Angestellten nicht
Unia und ihre Mitglieder, darunter 80 Smood-Mitarbeitende, die 36 Tage lang für die Verbesserung ihrer Situation gestreikt hatten, wurden von den GAV-Verhandlungen ausgeschlossen und sie wurden nicht über den Inhalt des neuen GAV informiert. Smood plant über die Mitarbeitenden-App in den nächsten zwei Tagen eine Abstimmung auf individueller Basis. Dieses Vorgehen erlaubt keine korrekte Information der Angestellten und setzt sie unter Druck, da die Abstimmung ganz in den Händen des Arbeitgebers liegt.
Der GAV unterschreitet bisherige Mindeststandards
Die Unia weist darauf hin, dass gesetzliche und allgemeinverbindliche Bestimmungen geltender GAV eingehalten werden müssen. Auf den ersten Blick garantiert der GAV Smood nicht die Mindeststandards des vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärten GAV für das Gastgewerbe. Darin sind unter anderem 5 Wochen Ferien und ein Anspruch auf 13 Monatslöhne vorgesehen.
Die Bestimmungen im Smood-GAV liegen auch weit unter den Empfehlungen, die von der CRCT (Chambre des Relations Collectives de Travail) des Kantons Genf definiert wurden. Die Unia wird die Bestimmungen dieses GAV einer genaueren Prüfung unterziehen. Konkret: Für die Zustellerinnen und Zusteller, die - entgegen den gesetzlichen Bestimmungen - über Simple Pay minutengenau bezahlt werden, scheint keine Änderung geplant zu sein.
Laufende Verfahren
Zur Erinnerung: Unia hatte zusammen mit den Zustellerinnen und Zustellern rechtliche Schritte eingeleitet, um die Situation zu klären und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Rechte zu garantieren. Zudem sind noch Verfahren im Rahmen des Arbeitsinspektorats und der paritätischen Kommissionen im Gange.