Neuer GAV: Höhere Mindestlöhne und besserer Mutterschaftsurlaub
Die Unia und die anderen Sozialpartner haben in diesem Jahr den Gesamtarbeitsvertrag Coop für die Zeitdauer von 2022 bis 2025 neu ausgehandelt. Mit dem neuen GAV werden die Arbeitsbedingungen für die Coop-Mitarbeitenden weiter deutlich ausgebaut. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Der GAV enthält unter anderem folgende wichtige Verbesserungen:
- Der Mindestlohn wird um monatlich CHF 100.– auf CHF 4100.- und der Referenzlohn für eine zweijährige Lehre um monatlich CHF 50.– auf CHF 4150.- angehoben. Die Referenzlöhne für nach der dreijährigen bzw. vierjährigen Grundbildung werden mit CHF 4200.– bzw. CHF 4300.– im GAV verankert.
- Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub profitieren Mitarbeiterinnen neu ungeachtet des Dienstjahres von pauschal 18 Wochen Mutterschaftsurlaub zu 100 Prozent des ordentlichen Bruttolohns.
- Mitarbeitenden mit Pikettdienst werden erhöhte Pikettdienstentschädigungen ausbezahlt.
Zusätzlich wurden diverse zukunftsgerichtete Massnahmen und Anpassungen zu den Themen Gleichstellung und Weiterbildung vereinbart.
Lohnrunde 2021/22
Ab 1. Januar 2022: 40 Franken mehr für alle Löhne bis 4400 Franken und eine individuelle Lohnerhöhung von 0,6 Prozent für die Löhne darüber.
Positiven Trend fortsetzen und ausweiten
Die Unia begrüsst die GAV-Verbesserungen bei Coop. Ein wichtiger Schritt wurde bei den Einstiegslöhnen und der Vereinbarkeit zwischen Privat- und Berufsleben unternommen. Die Unia heisst auch den positiven Trend bei den generellen Lohnerhöhungen gut. Sie erachtet aber das Resultat der Lohnrunde als zu gering. Dies besonders während des zweiten Jahrs der Pandemie und aufgrund der weiteren guten Coop-Umsätzen. Ausserdem kann ein Teil der langjährigen Mitarbeitenden von den Lohnerhöhungen nicht profitieren.
Die Unia wird sich weiter für generelle Lohnerhöhungen einsetzen. Nur so können die Löhne aller Coop-Mitarbeitenden in Zukunft erhöht und die immer intensivere und harte Arbeit von allen Mitarbeitenden anerkannt und die Kaufkraft erhalten werden. In den nächsten Jahren braucht es aber auch eine Anhebung der Referenzlöhnen der drei- und vierjährigen Ausbildungen.