Gesamtarbeitsvertrag für Personalverleih wird für drei Jahre erneuert

Der GAV Personalverleih bietet Temporärarbeitenden Schutz und eine Perspektive

Die Sozialpartner haben die Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrags Personalverleih für drei Jahre vereinbart. Die erzielten Erfolge des GAV im Bereich der Arbeitsbedingungen, der Sozialversicherungen und der Entlöhnung können somit beibehalten werden. Hinzu kommen Lohnerhöhungen und ab 2023 Mindestlöhne in allen derzeit ausgeschlossenen Sektoren.

Als erster Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Temporärbranche stellt der 2012 eingeführte GAV Personalverleih eine historische Errungenschaft dar. Mit der Erneuerung des GAV werden für Temporärarbeitende weiterhin faire Arbeits- und Betriebsbedingungen gewährleistet.

Lohnanpassungen

In den Jahren 2022 und 2023 werden die Mindestlöhne zweimal hintereinander erhöht, und zwar um 2 x 40 Franken für ungelernte und 2 x 25 Franken für gelernte Arbeitnehmende. Im Tessin wird der Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmende in zwei Schritten um insgesamt 220 Franken pro Monat angehoben - am 1. Dezember 2021 und am 1. Dezember 2022. Mit diesen schrittweisen Erhöhungen wird der Mindestlohn im Tessin dem auf kantonaler Ebene festgelegten Mindestlohn entsprechen.

Keine Ausnahmen mehr bei den Mindestlöhnen

Ab 2023 gelten die Mindestlöhne des GAV PV für alle Branchen und Unternehmen, sofern diese nicht einem allgemeinverbindlich erklärten GAV oder einem in Anhang 1 des GAV PV aufgeführten GAV unterstehen. Damit wird der Schutz der Temporärarbeitenden erheblich gestärkt und die Rechtssicherheit erhöht.

Die Sozialpartner haben sich ebenfalls darauf geeinigt, den Beitritt von Branchen- oder Unternehmens-GAV in den Anhang 1 zu fördern, damit die für Festangestellte geltenden Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen auch für Temporärarbeitende gelten (Gleichbehandlungsprinzip).

Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)

Die Sozialpartner beantragen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Allgemeinverbindlicherklärung des neuen GAV ab 1. Januar 2021 für drei Jahre.