Genfer Gericht bestätigt: Uber Eats ist ein Arbeitgeber
Das Geschäftsmodell von Uber Eats beruht auf der Ausbeutung scheinselbständiger Kurier/innen, die ohne Unfallversicherung, ohne Sozialversicherungen und zu Dumping-Löhnen auf die Strasse geschickt werden. Damit muss jetzt Schluss sein!
Arbeitsgesetz und GAV anwenden
Das Urteil bestätigt, dass Uber Eats Personalverleih betreibt. Daraus folgt, dass die Kurier/innen Angestellte sind und unter anderem Anspruch auf Versicherung durch den Arbeitgeber (Altersvorsorge, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung) und GAV-Mindestlöhne haben.
Kantone müssen Gesetze durchsetzen
Personalverleih ist in der Schweiz bewilligungspflichtig; zuständig für die Bewilligung sind die Kantone. Ohne Bewilligung ist die Tätigkeit von Uber Eats illegal. Das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts stützt sich auf Bundesrecht und hat deshalb Signalwirkung auch für den Rest der Schweiz. Die Kantone, in denen der Kurierdienst aktiv ist (BE, BS, FR, GE, NE, SG, VD, ZH), müssen endlich dafür sorgen, dass Uber Eats sich an die entsprechenden Vorgaben hält und ansonsten die Tätigkeit der Firma unterbinden.
Uber Eats muss Sicherheiten abgeben
Die Politik ist auch in der Pflicht, von Uber Eats Sicherheiten einzufordern, damit die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden - auch rückwirkend. Selbst wenn Uber Eats das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, muss das Unternehmen früher oder später viele Millionen Franken an die Kurier/innen und Sozialversicherungen bezahlen. Es muss verhindert werden, dass Uber Eats sich dann aus der Schweiz zurückzieht und mit dem geschuldeten Geld aus dem Staub macht.