Freispruch: Gericht bestätigt Zutrittsrecht für Gewerkschaftsleute
Missstände wie Lohndumping oder Probleme bei der Arbeitssicherheit können oft nur dank der Anwesenheit von Gewerkschafter/innen an den Arbeitsplätzen aufgedeckt werden.
Dank Zutritt: Lohndumping aufgedeckt
Bei einem Baustellenbesuch im Jahr 2016 erhielt die Unia Hinweise darauf, dass die Bauarbeiter beim Schloss Sonnenberg im Kanton Thurgau zu sehr schlechten Arbeitsbedingungen schuften: 50 Stundenwoche, Löhne von knapp 3000 Franken, unbezahlte Überstunden – ein klarer Fall von Lohndumping!
Gezielte Ablenkungsmanöver
Dieses Urteil steht in einer Reihe ähnlicher Fälle, in denen Unia-Sekretär/innen freigesprochen wurden. Immer wieder versuchen Arbeitgeber und private Kläger, die Arbeit der Gewerkschaften gezielt zu kriminalisieren. Mit solchen Klagen soll verhindert werden, dass Gewerkschafter/innen mit Arbeitnehmenden in Kontakt treten, diese über ihre Rechte informieren und von Missständen erfahren.
Verfassung garantiert Zutrittsrecht
Die Bundesverfassung garantiert ein gewerkschaftliches Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen. Dieses gilt auch, wenn eine Baustelle oder ein Betrieb betreten werden muss. Das zeigt ein Gutachten des Freiburger Rechtsprofessors Marcel Niggli auf. Und auch das Bundesgericht hat das gewerkschaftliche Zutrittsrecht 2017 bestätigt.