Keine Sonntagsarbeit in Estavayer-le-Lac: Denkzettel für Laissez-faire-Haltung der Behörden
Das Freiburger Kantonsgericht hat festgestellt, dass das Amt für Arbeitsmarkt bei den sonntäglichen Ladenöffnungszeiten von Migros und Coop in Estavayer-le-Lac die Kontrollen nicht mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt hatte: Estavayer-le-Lac wurde fälschlicherweise als «Tourismusregion» eingestuft, für die es Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot gibt. Nun liegt der Ball bei der kantonalen Verwaltung, die dafür sorgen muss, dass die beiden Detailhändler das Gesetz respektieren.
Der Sonntag ist kein Tag wie jeder andere
Dieses Urteil bestätigt, dass die Kantone Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot zu grosszügig bewilligen. Dies insbesondere bei der Einstufung von Regionen als «touristisch». Der Sonntag verdient aber einen speziellen Schutz, denn nur so hat das Verkaufspersonal einen fixen freien Tag in der Woche, der für soziale und familiäre Aktivitäten reserviert werden kann.
Sommers wie winters: Das Gesetz gehört eingehalten
Die Unia fordert nun die kantonalen Behörden auf, effektive Kontrollen durchzuführen und keine Blankochecks auszustellen. Egal ob vermeintliche «Tourismusregionen» oder Weihnachtsmärkte, es kommt allzu oft zu gesetzeswidrigen Ausdehnungen der Öffnungszeiten. Darunter leidet immer mehr auch die Gesundheit der Angestellten.