Verbesserter neuer GAV Elektrogewerbe
Der GAV, der für rund 24'000 Elektriker/innen in der ganzen Schweiz gilt, tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und enthält einige Verbesserungen:
- 100 Franken Erhöhung aller Reallöhne pro Monat, zuzüglich des Teuerungsausgleichs von 0.2% (Stand Ende August)
- Erhöhung der Mindestlöhne ab 1. Januar 2021 um 25 Franken auf 550 Franken (je nach Lohnkategorie) in den ersten 5 Jahren nach dem Erwerb des EFZ
- 13. Monatslohn für alle Lernenden
Ausserdem erhöht sich die Entschädigung der Verpflegungsspesen von 12 auf 16 Franken und neu können 5 Tage bezahlter Weiterbildungsurlaub statt der bisherigen 3 Tage bezogen werden. Das ist mit Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung besonders wichtig.
Der Kampf hat sich gelohnt!
Dieses Resultat kommt nur Dank mehreren Monaten Mobilisierung der Elektriker/innen in der ganzen Schweiz zustande, die gemeinsam mit der Unia für eine bessere Zukunft gekämpft haben: Tausende haben eine Petition für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen unterzeichnet und im Mai 2018 demonstrierten die Elektriker/innen vor dem Sitz der Arbeitgeber in Zürich für die Aufwertung ihres Berufs.