Verdiente Lohnerhöhung im Gerüstbau ab dem 1. April
Generell beträgt die Lohnerhöhung 50 Franken pro Monat, basierend auf dem Gehalt vom 31. März 2018. Bei den Mindestlöhnen gibt es für die Gerüstbaumitarbeiter ohne Fachkenntnisse 100 Franken mehr (neu 4'293 Franken) und für Gruppenleiter Gerüstbau mit Zertifikat 78 Franken (neu 5'160 Franken). Die Lohnerhöhungen sind am 1. April 2019 in Kraft getreten und sind allgemeinverbindlich für alle Betriebe, die im Gerüstbau tätig sind. Sie gelten auch für ausländische Firmen, welche Gerüstbauarbeiter in der Schweiz einsetzen, sowie für Temporärarbeiter.
Ein Signal an andere Branchen
Der Gerüstbau macht es vor: Der Branche geht es gut und davon können nun auch die Mitarbeitenden profitieren. Dies ist ein wichtiges Signal an andere Branchen: sie müssen bei den Lohnerhöhungen nachziehen! Die Konjunktur ist gut, die Teuerung steigt. Die Arbeitnehmenden sollen überall an den Produktivitätsgewinnen beteiligt werden und Betriebe müssen sicherstellen, dass die Teuerung Lohnerhöhungen nicht wegfrisst.