Verhandlungen GAV Gartenbau: Gärtner/innen fordern faire Arbeitsbedingungen für die ganze Schweiz!
Gegenwärtig gibt es nur in einzelnen Regionen gute allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV). Für die Mehrheit der Deutschschweiz besteht lediglich ein nicht-verbindlicher Gesamtarbeitsvertrag, der fast allen anderen handwerklichen Branchen deutlich hinterherhinkt: tiefere Löhne, weniger Ferien und keine Möglichkeit zur Frühpensionierung.
Faire Löhne, 5 Wochen Ferien und Frühpensionierung
Dabei zeigen diverse kantonale Gesamtarbeitsverträge, dass faire Bedingungen möglich sind. So garantiert der von der Unia ausgehandelte und allgemeinverbindliche GAV in der Waadt mindestens fünf Wochen Ferien. Jener in Genf bietet zudem die Möglichkeit einer Frühpensionierung mit 62 Jahren. Seit 2018 gibt es auch in Schaffhausen einen Gesamtarbeitsvertrag mit fünf Wochen Ferien und keinen Löhnen unter 4000 Franken – ein Novum in der Deutschschweiz!
Was in Schaffhausen möglich ist, geht auch anderswo
Simon S., Gärtner aus dem Kanton Zürich, der die Konferenz präsidierte, betont: «Die Zeit der halben Sachen ist vorbei. Was in Schaffhausen möglich ist, ist auch sonst wo möglich! Jetzt braucht es anständige Arbeitsbedingungen in der ganzen Schweiz.»
Aktuell wird der überregionale, nicht-verbindliche GAV für die restlichen Teile der Deutschschweiz neu verhandelt. Die Unia-Gärtner/innen-Konferenz ruft JardinSuisse auf, mit der Gewerkschaft an den Verhandlungstisch zu treten und auch hier gute und verbindliche Arbeitsbedingungen einzuführen. Davon profitieren nicht nur die Gärtner/innen, sondern auch sämtliche seriösen Firmen.