Gericht stellt Verletzung des Konsultationsverfahrens bei Massenentlassungen Elis Suisse SA fest
Die Elis Suisse SA, die auf die Behandlung von Krankenhauswäsche spezialisiert ist, hat Ende 2017 ihre wirtschaftlichen Aktivitäten vom Standort La Sarraz (VD) an ihre anderen Standorte verschoben, insbesondere an den Hauptsitz in Nyon. Diese Verschiebung hat zu Entlassungswellen und Kündigungen von Mitarbeitenden geführt.
Konsultationsverfahren nicht eingehalten
Das Unternehmen hat sich jedoch nicht an das gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen gehalten. Die betroffenen Arbeitnehmenden hatte keine Möglichkeit, an keinem Konsultationsverfahren teilzunehmen. Und dies obwohl einige von ihnen bereits seit mehr als 20 Jahren bei niedrigem Lohn für dieses Unternehmen arbeiten.
Die Unia begrüsst das Urteil
Das Arbeitsgericht in Lausanne hat festgestellt, dass die Elis Suisse SA das im Obligationenrecht vorgesehene Verfahren bei Massenentlassungen nicht eingehalten hat. Sie wird daher Schadenersatz für ungerechtfertigte Entlassungen an die Mitarbeitenden leisten müssen, die vor Gericht geklagt haben. Die Unia begrüsst dieses Urteil, das nun rechtskräftig ist.
Geldstrafe von 40'000 Franken
Die Unia bedauert das Verhalten des Unternehmens, das während des gesamten Verfahrens einer Verzögerungstaktik verfolgt hat. Dies ist eines Unternehmens nicht würdig, das einen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet hat und von öffentlichen Aufträgen profitiert. Die Unia fordert nun vom Arbeitsmarktservice des Kantons Waadt das betroffene Unternehmen zu büssen. Die Geldstrafe kann bis zu 40'000 Franken betragen.