McDonald’s: Finger weg von Uber Eats
Das Geschäftsmodell von Uber Eats beruht – wie Ubers Taxidienst – auf der Ausbeutung scheinselbständiger Kurier/innen, die ohne Unfallversicherung, ohne Sozialversicherungen und zu Dumping-Löhnen auf die Strasse geschickt werden sollen.
Kurier/innen ordentlich anstellen
Es ist nicht tolerierbar, dass McDonald’s als grösste Fast-Food-Kette der Schweiz solche Praktiken fördern will. Stattdessen sollen die Restaurants Kurier/innen selber anstellen, damit die Bestimmungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe (L-GAV) gelten. Der L-GAV garantiert den Beschäftigten ein ordentliches Anstellungsverhältnis u.a. mit Mindestlöhnen, definierten Arbeitszeiten und fünf Wochen Ferien.
Uber Eats: Behörden müssen handeln
Auch Uber Eats muss seine Kurier/innen ordentlich anstellen und nach den geltenden Bestimmungen der Branche beschäftigen. Die Unia hat zudem den Bundesrat aufgefordert, Massnahmen gegen den organisierten Gesetzesbruch von Uber zu ergreifen. Die Unia schlägt die Schaffung einer nationalen Task Force aus Bundesrat, Sozialpartnern und Sozialversicherungen vor, die wirksame Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden von Plattform-Unternehmen entwickeln muss.