Angehörigenbetreuung: Die Unia fordert Taten statt Worte
Der Bundesrat sieht einen bezahlten Kurzurlaub von bis zu drei Tagen für ungeplant anfallende Betreuungsaufgaben von Angehörigen und ein Recht auf Urlaub zur Betreuung von schwer kranken oder schwer verunfallten Kindern von insgesamt 14 Wochen vor. Damit die neue Regelung (besonders Eineltern-)Familien tatsächlich in ihrer Erwerbstätigkeit unterstützt, fordert die Unia eine kurzzeitige Arbeitsabwesenheit von bis zu fünf Tagen für alle. Bei schwer kranken oder verunfallten Kindern ist es zudem nötig, das die Eltern bis zu einem Jahr ohne Einkommenseinbusse die Betreuung übernehmen dürfen.
Zentral für echte Chancengleichheit
Die Anerkennung der Care-Arbeit zeigt sich in griffigen Massnahmen, die unerlässlich sind für eine echte Förderung der Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern. Frauen übernehmen die Betreuung von Angehörigen heute in den meisten Fällen unbezahlt und dies führt sehr oft zu einer Einbusse beim Lohn und geht auf Kosten ihrer Gesundheit. Die Unia fordert deshalb eine stärkere Unterstützung, damit ihnen ihr Einsatz für Familie und Gesellschaft nicht zum Nachteil wird.
Für einen Ausbau des Service-Public
Kritisch beurteilt die Unia auch, dass die Vorlage keine Lösung für Angehörige von erwachsenen erkrankten oder verunfallten Personen vorsieht. Die Unia fordert, dass ein Pflegegeld für betreuende Angehörige geprüft wird! Dienstleistungen in Pflege und Betreuung müssen für alle Menschen in hoher Qualität zugänglich und bezahlbar sein. Davon sind wir heute aufgrund fehlender Rahmenbedingungen und ungenügender Finanzierung weit entfernt. Deshalb setzt sich die Unia auch für einen Ausbau des Service Public im gesamten Care-Bereich ein.