Unia fordert klare Regelungen für Temporär-Arbeit
Gegenüber 2010 ist speziell bei den befristeten und temporären Anstellungsverhältnissen ein starker Anstieg zu verzeichnen. Speziell gravierend ist die Entwicklung bei den 40- bis 64-jährigen Arbeitnehmenden im Personalverleih: Die Rate beträgt bei den 40- bis 54-Jährigen 1.2% beziehungsweise 0.8% bei den 55- bis 64-Jährigen. Für diese Alterskategorien hat sich der Anteil der Arbeitnehmenden im Personalverleih fast verdoppelt.
Unia fordert Wiederaufnahme der GAV-Verhandlungen im Personalverleih
Swissstaffing, der Arbeitgeberverband der Temporärbranche, hat kürzlich die laufenden Verhandlungen mit der Unia abgebrochen. Véronique Polito, Mitglied der Geschäftsleitung der Unia hält klar fest: «Der Anstieg der Temporär-Anstellungen bei erfahrenen und älteren Mitarbeitenden führt zu mehr Arbeitslosigkeit, Unsicherheit und Prekarität im Alter. Temporär-Arbeit braucht umso mehr klare gesetzliche Bestimmungen und GAV-Regelungen.»
Der aktuelle GAV Personalverleih läuft Ende Jahr ab. «Ab 2019 werden 315'000 Temporär-Arbeitnehmende den Schutz des GAV verlieren und der Willkür ausgesetzt werden. Das ist unwürdig. Wir fordern deshalb vom Verband Swissstaffing, sich wieder mit der Unia an den Verhandlungstisch zu setzen», so Polito weiter.