Swissstaffing bricht Verhandlungen ab
Der Arbeitgeberverband Swissstaffing fordert eine inakzeptable Flexibilisierung der Arbeitszeit. Der Vorschlag liegt sogar unter den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Der gesetzlich festgelegte Schutz des Personals wäre dann nicht mehr gewährleistet.
Temporärarbeitende brauchen einen GAV
Für die Arbeitnehmerverbände ist es eminent wichtig, dass die Temporärarbeitenden durch einen guten Gesamtarbeitsvertag (GAV) geschützt werden. Bereits heute sind die Arbeitszeiten in der Branche sehr flexibel. Immer wieder decken die Kontrollorgane Missbräuche in diesem Bereich auf.
Mit dem heutigen Entscheid gefährdet Swissstaffing den grössten nationalen GAV in Bezug auf die Anzahl Unterstellte. Swissstaffing bedroht auch die Sozialpartnerschaft, welche die Arbeitsbedingungen von mehr als 315'000 Mitarbeitenden verbessert und das Image der Branche wiederhergestellt hat. Die Arbeitnehmerverbände bedauern die Entscheidung von Swissstaffing daher zutiefst und fordern eine sofortige Rückkehr an den Verhandlungstisch.