Neuer GAV für das Coiffeurgewerbe vereinbart
Im Jahr 2016 hatte die Unia bei den Coiffeusen und Coiffeuren und den Unia-Mitgliedern eine grosse Umfrage durchgeführt. Die Resultate flossen in die Verhandlungen des nun vorliegenden GAV. An der Unia-Branchenkonferenz des Coiffeurgewerbes im März 2017 diskutierten auch die Unia-Mitglieder des Coiffeurgewerbes über die aktuelle Situation der Coiffeure und Coiffeusen und stellten sich hinter den neuen GAV.
Die Sozialpartner haben sich unter anderem auf die folgenden Punkte verständigt:
- Unterstellung von Coiffeusen und Coiffeuren ohne anerkannte Ausbildung unter den GAV
- Ein Anstieg der Mindestlöhne während der ersten fünf Tätigkeitsjahre für alle Lohnkategorien
Ab dem 5. Berufsjahr nach der Ausbildung verdienen die Coiffeusen und Coiffeure mindestens- 4'000 Franken für Coiffeusen und Coiffeure mit EFZ
- 3'900 Franken für Coiffeusen und Coiffeure mit EBA
- 3'800 Franken für Coiffeusen und Coiffeure ohne anerkannte Ausbildung
- Lohnzuschlag von 200 Franken für Mitarbeitende, die Lehrlinge ausbilden
- Verbesserung der Bedingungen für Familien: 3 Tage bezahlter Urlaub bei Erkrankung eines Kindes, 5 Tage Vaterschaftsurlaub.
- Verbesserte Regelungen bei der Arbeitszeiterfassung
Gegen Scheinselbstständigkeit
Die Sozialpartner haben sich darüber hinaus auf Instrumente zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit (missbräuchliche Stuhlmiete) und Pseudopraktika geeinigt. Sie haben ebenfalls Schritte unternommen, um die Kontrolltätigkeit insbesondere im Tessin zu verstärken.
Ratifizierungsprozess im Gang
Der Ratifizierungsprozess für den GAV läuft und wird Ende Mai 2017 abgeschlossen sein. Wird er von allen Parteien ratifiziert, wird beim Seco ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.