Bundesrat für Revision des Gleichstellungsgesetzes
Lohnkontrollen durchsetzen
Die Unia fordert insbesondere, dass folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Es braucht systematische und verbindliche Lohnkontrollen, bei denen die Arbeitnehmendenvertretung miteinbezogen wird. Selbstkontrollen allein reichen nicht aus.
- Liegt eine Lohndiskriminierung vor, so muss ein Massnahmenplan zur Beseitigung derselben unterbreitet werden. Wo ein GAV besteht, muss die zuständige Gewerkschaft informiert werden.
Sanktionsmöglichkeiten erarbeiten
Die Unia fordert die Schaffung einer Behörde mit Kontroll- und Sanktionsbefugnis. Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, müssen bestraft werden. Die Arbeit der Behörde muss durch eine tripartite Kommission begleitet sein.
Für die Unia ist klar: Lohngleichheit ist kein Geschenk an die Frauen, sondern Verfassungsauftrag!