Neuer L-GAV im Gastgewerbe ab 2017
Der L-GAV 2017 ist das Ergebnis zweijähriger Verhandlungen zwischen den Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Syna, Unia und den Arbeitgebervertretern Swiss Catering Association (SCA), GastroSuisse und hotelleriesuisse.
Errungenschaften verteidigt
Der neue L-GAV sichert die wichtigsten Errungenschaften der Vergangenheit (Mindestlohn, 13. Monatslohn, 5. Ferienwoche, Arbeitszeitkontrolle) und bringt weitere Verbesserungen für die Beschäftigten.
Wichtige Neuerungen sind:
- eine Anhebung der Mindestlöhne
- die Stärkung der Weiterbildung
- die Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs auf 5 Tage
- eine Verbesserung der Kontrollen.
Stabile Verhältnisse bis 2020
Dem L-GAV sind 27‘000 Arbeitgeber und rund 200‘000 Arbeitnehmende im Gastgewerbe unterstellt. Der neue Vertrag ist bis mindestens 2020 gültig und sorgt für Sicherheit und stabile Verhältnisse in der Branche.