GAV Sicherheit: Bessere Löhne und Spesen erreicht
Ab dem 1. Mai 2016 werden die Löhne der Teilzeitangestellten und der Aushilfen im privaten Sicherheitsbereich (ab dem 3. Dienstjahr im Unternehmen) um rund 1 Prozent angehoben. Eine deutliche Mehrheit der Sicherheitsmitarbeitenden werden damit von einer Lohnerhöhung profitieren.
Kein Sparen auf Kosten der Angestellten
Diese Anpassung wird die Unternehmen auch vermehrt veranlassen, den Mitarbeitenden Pensen anzubieten, die deren Bedürfnissen entsprechen. Momentan versuchen zu viele Firmen, mit Teilzeitanstellungen und Aushilfen auf dem Rücken des Personals Lohnkosten zu sparen.
Bessere Anerkennung der Arbeitszeit
Zudem wird das Fahrkostenreglement angepasst. Künftig werden auch Fahrten an den Nebenanstellungsort entschädigt, wenn dieser weit vom Hauptanstellungsort entfernt liegt. Das Pauschalsystem für die Fahrzeiten gelangt nur noch einmal pro Tag zur Anwendung; die übrigen Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit.
Insgesamt sind diese Änderungen ein Schritt in Richtung einer besseren Anerkennung der Arbeitszeit der Sicherheitsmitarbeitenden.