Personalverleih: Neuer GAV tritt in Kraft

Der GAV Personalverleih legt Mindeststandards für die prekäre Leiharbeit fest.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih tritt per 1. Mai 2016 in Kraft, mit Gültigkeit bis Ende 2018. Der GAV wurde vom Bundesrat bereits allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Personalverleiher, unabhängig von der Grösse eines Unternehmens. Er bringt eine schrittweise Erhöhung der Mindestlöhne und gilt für rund 300‘000 temporär Beschäftigte.

 

Der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih existiert seit 2012. Er gilt als Meilenstein in der schweizerischen Sozialpartnerschaft, legte er doch erstmals Mindeststandards für die prekäre Leiharbeit fest. Der bisherige GAV lief Ende 2015 aus. Im Januar einigten sich die Sozialpartner auf moderate Änderungen.

Höhere Mindestlöhne

Der neue GAV gilt für drei Jahre und sieht eine stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne in der Deutsch- und Westschweiz vor. Für Ungelernte wird er um 400 Franken erhöht, für Gelernte um 250 Franken pro Monat. Im Gegenzug wird die Arbeitszeit leicht flexibilisiert: Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Std.