Personalverleih: Neuer GAV tritt in Kraft
Der allgemeinverbindliche GAV Personalverleih existiert seit 2012. Er gilt als Meilenstein in der schweizerischen Sozialpartnerschaft, legte er doch erstmals Mindeststandards für die prekäre Leiharbeit fest. Der bisherige GAV lief Ende 2015 aus. Im Januar einigten sich die Sozialpartner auf moderate Änderungen.
Höhere Mindestlöhne
Der neue GAV gilt für drei Jahre und sieht eine stufenweise Erhöhung der Mindestlöhne in der Deutsch- und Westschweiz vor. Für Ungelernte wird er um 400 Franken erhöht, für Gelernte um 250 Franken pro Monat. Im Gegenzug wird die Arbeitszeit leicht flexibilisiert: Die Grenze zur zuschlagspflichtigen Tagesüberzeit steigt von 9 auf 9,5 Std.