Konzernverantwortungsinitiative zustande gekommen
Immer wieder verletzten Konzerne mit Sitz in der Schweiz bei ihren Aktivitäten im Ausland Arbeits- und Menschenrechte oder Regeln zum Schutz der Umwelt. Sklaverei bei der Crevetten-Fischerei, Kinderarbeit im Kakaoanbau und Menschenrechtsverletzungen beim Goldabbau sind nur die jüngsten Beispiele dafür, wie problematisch manche Tätigkeiten von Schweizer Konzernen. Trotzdem lehnen Parlament und Bundesrat bisher verbindliche Regeln für Multis ab und setzen allein auf Freiwilligkeit.
Sorgfaltspflicht für alle Multis
Um der Politik Beine zu machen, haben über 77 Organisationen – darunter die Unia – vor einem Jahr die «Konzernverantwortungsinitiative für Mensch und Umwelt» lanciert. Sie verlangt, dass Schweizer Konzerne für ihre Geschäftsbeziehungen eine Sorgfaltsprüfung bezüglich Menschenrechten und Umweltschutz einführen müssen. Sie müssen abklären, ob ihre Aktivitäten die Menschenrechte oder den Umweltschutz gefährden könnten. Kommt ein Konzern dieser Sorgfaltsprüfungspflicht nicht nach, soll er künftig auch für allfällige Schäden haften, die von ihm kontrollierte Unternehmen im Ausland verursachen. Die Initiative soll im Oktober eingereicht werden.