Lohngleichheit: Appell an den Bundesrat
Im Rahmen einer Aktion auf dem Bundesplatz übergab die Unia ihre Vernehmlassungsantwort und den Aufruf an den Bundesrat, welchen Hunderte unterschrieben haben. Zwar sieht die Gesetzesvorlage des Bundesrates vor, dass Unternehmen ihre Löhne alle vier Jahre überprüfen und dies durch eine externe Stelle kontrollieren lassen müssen. Doch das reicht nicht: Es fehlt insbesondere die Pflicht, festgestellte Lohndiskriminierung zu beheben und fehlbare Unternehmen zu bestrafen.
Ungenügender Vorschlag
Wir lassen uns nicht mit halben Sachen abspeisen. Es braucht ein Gleichstellungsgesetz, das diesen Namen verdient. Die Unia fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort deshalb:
- verbindliche und griffige Lohnkontrollen.
- dass bei den Kontrollen den Sozialpartnern eine wichtige Rolle zukommen muss.
- dass diskriminierende Löhne zwingend innerhalb von 5 Jahren angepasst werden müssen.
- dass Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, bestraft werden.
- dass bei der Lohngleichheit Nulltoleranz gilt.
Übergabe
Zusammen mit der Vernehmlassungsantwort hat die Unia ihren Aufruf an den Bundesrat überreicht. Hunderte Frauen und Männer drücken mit ihren Unterschriften ihre Unzufriedenheit aus. Unia-Aktivist/innen illustrierten zudem mit grossen, violetten Lettern vor dem Bundeshaus nochmals ihre Forderung: «Lohngleichheit jetzt – keine halben Sachen!».