Taxifahrer protestieren gegen Uber
Kein Schutz
Mit dem Uber-Geschäftsmodell werden alle sozialen Schutzmechanismen ausgehebelt. Die Uber-Fahrerinnen und -fahrer arbeiten als Scheinselbstständige ohne soziale Sicherheit und geregeltes Einkommen. Zudem stellt Uber eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Denn obwohl im Transportgewerbe eigentlich Vorschrift, verlangt Uber kein Leumundszeugnis.
Ungesetzlich
Auch sonst hält sich Uber nicht an die gesetzlichen Vorgaben: Berufsmässiger Personentransport ist ohne Fahrtenschreiber verboten. Es braucht u.a. eine eidgenössische Bewilligung. Die Tarife müssen fix und nach geltender Tarifordnung sein. Zudem müssen die Fahrzeuge mit einem für die Kunden sichtbaren Taxameter ausgerüstet sein. All dies erfüllt Uber nicht!
Gleich lange Spiesse für alle!
Damit schafft Uber auf illegale Weise ungleich lange Spiesse. Die Umsätze im herkömmlichen Taxibusiness brechen ein, die jetzt schon schlechten Löhne werden noch mehr gedrückt. Zürcher Taxifahrer, welche sich mit den Basler Kolleg/innen solidarisieren, berichten von Umsatzeinbussen von bis zu 40%.
Uber verbieten
In vielen Ländern und Städten ist Uber verboten oder laufen Verfahren. So hält sich Uber beispielsweise in seiner Europazentrale in Amsterdam nicht an die gesetzlichen Bestimmungen und führt das Geschäftsmodell trotz rechtskräftiger Verurteilung weiter. Auch in Genf und der Waadt wurde Uber mittels Taxigesetz verboten. Wir fordern, dass Basel umgehend nachzieht!
Basler Taxireferendum
Uber ist unverständlicherweise auch nicht dem neuen Basler Taxigesetz unterstellt. Die Unia hat dagegen das Referendum ergriffen. Nun ist es an der Basler Stimmbevölkerung, die Taxifahrerinnen und Taxifahrer zu unterstützen und das Gesetz am 15. November zu versenken.