Ständeratskommission für längere Ladenöffnungszeiten
Das bedeutet für mehr als der Hälfte der Kantone längere Öffnungszeiten und wird sich direkt auf die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals auswirken. Dieses ist nur zur Hälfte durch einen Gesamtarbeitsvertrag geschützt und die wenigen GAV, die es gibt, legen keine maximalen Tagesarbeitszeiten fest.
Keine neuen Arbeitsplätze geschaffen
Der Entscheid der Kommission ist ein Erfolg der Detailhandelslobby. Diese verlangt immer weitergehende Liberalisierungen, lehnt aber einen besseren Schutz für das Verkaufspersonal ab. Diese Haltung ist unverantwortlich, zumal längere Öffnungszeiten nicht mehr Arbeitsplätze bedeuten. Sie bevorteilen zudem die Grossverteiler gegenüber den kleineren Läden. Diese haben meistens nicht die Mittel, die längeren Öffnungszeiten abzudecken.
Demokratiepolitisch fragwürdig
Das neue Gesetz beschneidet zudem die Kompetenz der Kantone, die Öffnungszeiten festzulegen. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz lehnt deshalb den Vorschlag ab. Sie weist auch darauf hin, dass es – anders als vom Bundesrat behauptet – keinen Beitrag dazu leistet, die Probleme wegen des starken Frankens zu mildern. Das Gesetz ist auch demokratiepolitisch fragwürdig: In den letzten Jahren lehnten die Stimmberechtigen in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten ab.
Ständerat muss Willen der Bevölkerung beachten
Der Ständerat wird die Vorlage in der Herbstsession beraten. Die Unia fordert die Mitglieder der kleinen Kammer auf, gemäss ihrem Auftrag der Empfehlung der Kantone zu folgen, das Gesetz abzulehnen und sich nicht über die Interessen der Verkäuferinnen und Verkäufer hinwegzusetzen. Sonst bleibt diesen nur der Weg über die direkte Demokratie.