Altersvorsorge 2020: Ständeratskommission stellt Weichen
Die Einschnitte der von der Kommission vorgeschlagenen Reform sind massiv: Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 innert vier Jahren und Senkung des Umwandlungssatzes der zweiten Säule von 6,5 auf 6 Prozent. Die Folge wären deutliche Einbussen bei den Pensionskassen-Renten. Und die Frauen, die schon bei den Löhnen benachteiligt sind, würden erneut zur Kasse gebeten. Solche Rückschritte gefährden unsere soziale Altersvorsorge.
Kleiner Lichtblick bei AHV-Renten
Einen Vorschlag in die richtige Richtung macht die Kommission bei den AHV-Renten. Erstmals seit 20 Jahren sollen die AHV-Renten um 70 Franken erhöht und damit ein Stück weit an die Lohnentwicklung angepasst werden. Allerdings gelten diese Verbesserungen nur für Neurentner/innen. Für eine generelle, dringend notwendige und substantiellere Erhöhung der AHV-Renten bleibt die Gewerkschafts-Initiative „AHV plus“ der einzige Weg.
Sinnvolles Finanzierungsmodell
Vernünftig ist das von der Kommission vorgesehene Modell zur Finanzierung der höheren AHV-Renten. Sie schlägt eine leichte Anhebung der Lohnprozente vor. Davon profitieren Menschen mit niedrigem Einkommen überdurchschnittlich. Begrüssenswert ist auch die Beibehaltung des Teuerungsausgleiches bei den Renten.
Der Ständerat diskutiert die Vorschläge seiner Kommission in der Herbstsession.