Bündner Unia-Sekretär freigesprochen
Im Sommer 2013 hatte die Unia Graubünden mit einer Standaktion in Chur die tiefen Löhne bei der Grischuna AG öffentlich kritisiert („Keine Hungerlöhne für Luxusfleisch!“). Die Firma reichte darauf Klage wegen übler Nachrede ein. Das zuständige Bezirksgericht sprach den angeklagten Gewerkschaftssekretär nun frei, weil die Kläger die Täterschaft nicht ausreichend nachweisen konnte. Auch hat die Firma in keiner Weise den Schaden nachgewiesen, den sie angeblich erlitten hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
Kriminalisierung gescheitert
Die Unia ist erfreut, dass der Versuch der Kriminalisierung von Gewerkschaftsarbeit gescheitert ist. Sie wird sich auch künftig nicht durch Klagen und andere juristische Einschüchterungen davon abhalten lassen, für anständige Löhne zu kämpfen.