Grosser Pizza-Service fördert das gewerkschaftliche Informationsrecht
Die Vereinbarung regelt das Zutrittsrecht der Gewerkschaftsvertreter/innen zu den 13 Schweizer Betrieben, hauptsächlich in Genf und Zürich. Die Gewerkschafter/innen können von den Angestellten an den Arbeitsplatz eingeladen werden, um Versammlungen zu organisieren und abzuhalten. Ausserdem wird in jeder Filiale ein gut sichtbares Anschlagbrett für Gewerkschaftsinformationen zur Verfügung gestellt.
Beispielhafte Vereinbarung zwischen Unia und Domino’s Pizza
Domino’s Pizza bekennt sich damit zum Recht seiner Angestellten auf direkte und kollektive Meinungsäusserung, was Inhalt und Organisation ihrer Arbeit angeht. Mit der Vereinbarung unternimmt das Unternehmen einen klaren Schritt hin zu einer konstruktiven Sozialpartnerschaft und zu mehr Demokratie am Arbeitsplatz.