Manor Genf: 40 Minuten bezahlte Zusatzpause für das Personal
Zusätzliche Pausen bei fehlendem Tageslicht
Gemäss den gesetzlichen Grundlagen, die solche schädlichen Auswirkungen verhindern sollen, müssen daher ständige Arbeitsplätze über Tageslicht und Sicht ins Freie verfügen. Wenn die Räumlichkeiten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Angestellten ergriffen werden.
Unter den in den Wegleitungen des Staatssekretariats für Wirtschaft vorgeschlagenen Massnahmen (z.B. tageslichtähnliche künstliche Beleuchtung, Arbeitsplatzrotation, Freilegung abgedeckter Fenster oder Verwendung von hellen Farben in den Räumen) sind kompensatorische Pausen am Tageslicht nach wie vor die wirksamste Massnahme.
Sieg nach langem Verfahren
Das kürzlich vom Genfer Kantonsgericht erlassene Urteil – nun auch gestützt vom Bundesgericht – lässt keinen Zweifel daran. Zwanzig Minuten zusätzlicher Pause pro gearbeiteten Halbtag müssen in der Personalplanung von nun an systematisch vorgesehen werden. Sie sind zusätzlich zu den normalen Pausen zu gewähren. Nach einem fünfjährigen Verfahren ist dieser Sieg wichtig für das Manor-Personal und die Gewerkschaft Unia.
Vergleichbares Urteil in Zürich
Im Jahr 2013 hat sich das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ebenfalls für zusätzliche Pausen zugunsten der im Untergeschoss arbeitenden Angestellten von Railcity Zürich ausgesprochen.