Ständeratskommission gegen Verkaufspersonal und Kantone
Das Gesetz sieht landesweite Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und 6 bis 19 Uhr sonntags vor. Es würde in einer Mehrheit der Kantone zu längeren Öffnungszeiten führen und so die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals verschlechtern. Die Arbeitstage würden mit dem neuen Gesetz noch unregelmässiger und zerstückelter, als sie heute schon sind. Für die Angestellten ist dies umso gravierender, als nur die Hälfte durch einen Gesamtarbeitsvertrag geschützt ist.
Einkaufstourismus als Vorwand
Positiv ist, dass die WAK-S vor dem definitiven Entscheid eine Denkpause einlegen will und den Widerstand der Kantone zur Kenntnis nimmt. Zudem fordert sie das Wirtschaftsdeparte-ment auf, die Bedeutung längerer Ladenöffnungszeiten für den Einkaufstourismus vertiefter zu analysieren. Der Einkaufstourismus ist ein Hauptargument von Bundesrat und Grossverteilern für das neue Gesetz. Tatsächlich ist es aber der starke Franken und die grosse Preisdifferenz, die diesen fördern.