Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartnerverbände des L-GAV haben am 8. Mai vereinbart, ab dem 4. Quartal 2025 Neuverhandlungen über den aus dem Jahr 2017 stammenden Gesamtarbeitsvertrag zu starten. Sie wollen bis Ende 2026 verhandeln und das Vertragswerk im 1. Quartal 2027 in den einzelnen Verbänden zur Ratifizierung verabschieden sowie das Verfahren für die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) einleiten. Ziel ist, den neuen L-GAV wenn möglich am 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Um sich auf die Neuverhandlungen über den L-GAV zu konzentrieren, haben die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner bereits jetzt eine Einigung im Hinblick auf die Mindestlöhne für die Jahre 2026 und 2027 erzielt. Diese sollen jeweils um die durchschnittliche Jahresteuerung erhöht werden. Massgeblich für den Teuerungsausgleich ist jeweils die September-Prognose des SECO für die durchschnittliche Jahresteuerung.
Darauf haben sich die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner im Gastgewerbe, bestehend aus Vertretern von Hotel & Gastro Union, Syna und Unia auf der Arbeitnehmerseite, und GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie Swiss Catering Association SCA auf der Arbeitgeberseite, geeinigt. Der Beschluss muss noch durch die zuständigen Gremien der Verbände genehmigt werden.
Den erfreulichen Entscheid, dass nach mehrjährigem Stillstand nun Neuverhandlungen über den L-GAV aufgenommen werden sollen, um diesen zu modernisieren und der heutigen Arbeitswelt anzupassen, werten die Sozialpartner im Gastgewerbe als ermutigende Perspektive für die gesamte Branche.
Mauro Moretto, Co-Leiter Sektor Tertiär Unia
Gewerkschaft Unia 2025