Der Bedarf an Langzeitpflege wird mit der Bevölkerungsalterung in den kommenden Jahren massiv steigen – und damit auch die Kosten für ambulante und stationäre Pflege. Mit EFAS wird der Finanzierungsschlüssel zwischen Kantonen und den Krankenkassen neu definiert. In der Langzeitpflege erhöht sich der Anteil, den die Krankenkassen bezahlen müssen. Dies führt zu einer stärkeren Belastung der Prämienzahler:innen und ist aufgrund der Kopfprämien unsozial. Im Vordergrund des Abstimmungskampfs stand genau diese Prämienfrage. Es braucht nun auf allen Ebenen Lösungen, um das Gesundheitswesen sozial tragbar zu finanzieren. Der nächste Schritt dabei ist die Umsetzung des bald in Kraft tretenden Gegenvorschlags zur Prämienentlastungsinitiative, bei der die Kantone spürbar aufstocken müssen. Die Kantone sind in der Verantwortung: Sie sollten auch einen deutlich höheren Finanzierungsanteil festlegen, als das gesetzliche Minimum mit EFAS vorsieht.
Unabhängig von EFAS hat die Sicherung der Pflegequalität und die dazu notwendige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Branche absolute Priorität. Die beiden Etappen der Pflegeinitiative müssen deshalb so rasch wie möglich umgesetzt werden. Alles andere wäre eine Missachtung des Volksentscheids zur Pflegeinitiative und würde die Versorgungskrise verschärfen.
Ein Versprechen von EFAS sind kostendeckende Tarife in der Langzeitpflege. Aktuell ist die Langzeitpflege stark unterfinanziert und die neu zu definierenden Tarife müssen dies berücksichtigen. Die Unia als Gewerkschaft in den Alters- und Pflegeheimen wird die Entwicklung der Tarife kritisch beobachten und fordert der Einbezug des Pflegepersonals in der neue Tariforganisation. Dabei gilt es auch die Kantone in die Verantwortung zu nehmen, welche die Integration der Langzeitpflege in das EFAS-Paket durchgesetzt hatten. Klar ist: Die Betagten haben ein Recht auf eine gute und menschenwürdige Pflege. Dafür braucht es gute Arbeitsbedingungen und eine sozial gerechte Verteilung der Kosten über öffentliche Gelder. Auch die Betreuungsleistungen, welche bis anhin nicht oder nur durch die Bewohner:innen selbst bezahlt wurden, müssen ausgebaut und ausfinanziert werden.