Der GAV schafft faire Bedingungen für Unternehmen, um Lohndumping und unlauteren Wettbewerb wirksam zu unterbinden. Das vereinbarte «Verbesserungspaket» unterstützt dabei, die Attraktivität der Branche zu steigern und auf den Fachkräftemangel und das Wiedereinsetzen der Teuerung zu reagieren. Gerade angesichts dieser aktuellen Herausforderungen sind klare Rahmenbedingungen ein wichtiger Schritt zur Stabilität.
Mit der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat werden die im GAV verankerten Standards für alle Marktteilnehmenden verbindlich. Das Gesuch liegt bereits beim Seco. So kann sichergestellt werden, dass die neuen Regelungen flächendeckend umgesetzt werden und alle Unternehmen unter denselben Bedingungen arbeiten.
Ab 2025 bringt der neue GAV für Gerüstbauer und ihre Unternehmen Vorteile: Der automatische Teuerungsausgleich sorgt für Berechenbarkeit und garantiert den Arbeitnehmern den Erhalt ihrer Kaufkraft durch faire Lohnerhöhungen. Zum Paket gehören auch ein Zuschlag von 25 Prozent für Samstagsarbeit und ein neues Arbeitszeitmodell. Das Modell bietet Arbeitgebern eine verbesserte Planungsflexibilität und erlaubt eine Anpassung der Arbeitszeiten an die saisonale Realität. Diese Neuerungen machen es einfacher, Arbeitsauslastungen zu steuern und langfristig zu planen. Zudem wird die morgendliche Pause von 15 Minuten nun bezahlt und gilt als Arbeitszeit.
Der neue GAV zeigt, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften gemeinsam zukunftsorientierte Lösungen bieten, die die Wettbewerbsfähigkeit der Gerüstbaubranche stärken und attraktive Perspektiven für Fachkräfte und Unternehmen schaffen.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia und Syna sowie des Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verbands SGUV
Simon Constantin, Mitglied Unia-Sektorleitung Bau