Lohnerhöhung für alle Bauarbeiter erreicht und Rente mit 60 gesichert

Die Vertragsparteien des Landesmantelvertrags für das Bauhauptgewerbe (LMV) haben in den diesjährigen Lohnverhandlungen für 2025 eine generelle Lohnerhöhung von 1,4 Prozent vereinbart. Weil in den kommenden Jahren die Babyboom-Generation in Pension geht, waren zudem Massnahmen für die Sicherung der Rente mit 60 notwendig. Die Finanzierungsbeiträge sowie die Leistungen wurden leicht angepasst, damit die Bauarbeiter auch in Zukunft ihre verdiente Rente in Würde geniessen können.

Am 5. November haben sich die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) in den Lohnverhandlungen auf ein Verhandlungsresultat geeinigt. Am 8. November haben die Delegierten des SBV, am 9. November die Basisdelegierten der Syna und am letzten Samstag die delegierten Bauarbeiter der Unia dem Resultat zugestimmt.

Das ist neu ab 1. Januar 2025

Das Verhandlungsresultat gilt für alle dem Landesmantelvertrag (LMV) unterstellten Bauunternehmen sowie rund 70’000 Bauarbeiter und beinhaltet folgende Punkte:

  • Die Effektivlöhne sowie die Mindestlöhne werden per 1. Januar 2025 generell um 1,4 Prozent erhöht.
  • Der Finanzierungsbeitrag der Arbeitgeberseite für die Rente mit 60 (Flexibler Altersrücktritt FAR) wird um 0,5 Prozent erhöht.
  • Auf der Leistungsseite werden die Beiträge an den Ersatz der BVG-Altersgutschriften gestrichen, eine volle Rente gibt es nach 20 statt 15 Beitragsjahren und die Anreize, freiwillig über 60 Jahre hinauszuarbeiten, werden erhöht.
  • Die Kündigungsfrist für das Frührentenmodell der Branche wird von 5 auf 10 Jahre erhöht. Damit erhält Rente mit 60 der Bauarbeiter langfristigere Sicherheit.
  • Falls wider Erwarten zukünftig weitere Sanierungsmassnahmen notwendig werden sollten, entscheidet die Arbeitnehmerseite, ob diese durch Beitragserhöhungen oder Leistungsanpassungen umgesetzt werden sollen.

Bauarbeiter nehmen Verhandlungsergebnis nach intensiven Diskussionen an

Das vorliegende Verhandlungsresultat kam nach mehreren Verhandlungsrunden zustande. Eine Lösung war schliesslich möglich, weil beide Seiten bereit waren, aufeinander zuzugehen. Bei allen Vertragsparteien war das Ergebnis nicht unumstritten. Nach ausführlichen Diskussionen stimmte aber jeweils eine Mehrheit dem Verhandlungsresultat zu. Ausschlaggebend für die Bauarbeiter war, dass mit diesem Verhandlungsergebnis die aktuelle Kaufkraft erhalten sowie die Frührente ohne Renteneinbusse und ohne Erhöhung des Rentenalters gesichert werden konnten.

 

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