Am 21. Oktober wird die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) über die Standesinitiative des Kantons Zürich (23.325) sowie die Motion Nantermod (22.4331) beraten. Beide Vorstösse fordern die Lockerung der Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz, welche insbesondere das Verkaufspersonal betreffen. Die Gewerkschaft Unia appelliert entschieden an die Kommission, diese Vorstösse abzulehnen.
Die Unia weist als grösste Gewerkschaft des Verkaufspersonals auf die belastenden Arbeitsbedingungen im Detailhandel hin. Bereits heute sind die Arbeitszeiten stark dereguliert, und von den Beschäftigten wird maximale Flexibilität gefordert. Zersplitterte Einsätze, Abendarbeit und kurzfristige Dienstplanänderungen prägen den Alltag. Eine Ausweitung der Arbeitszeiten, insbesondere durch mehr Sonntagsarbeit, würde die Belastung weiter verschärfen. Verkäuferinnen und Verkäufer leiden häufig unter körperlichen Beschwerden wie Muskel- und Gelenkschmerzen, und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben wird erschwert. Mehr Sonntagsarbeit bedeutet zwangsläufig mehr Stress und gesundheitliche Risiken.
Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsgesetzes. Die vorgeschlagene Ausweitung der Sonntagsarbeit stellt einen direkten Angriff auf diesen Schutz dar. Auch die „Sonntagsallianz“, ein Bündnis aus Frauenverbänden, Gewerkschaften, politischen Parteien, Kirchen sowie Arbeitsmediziner:innen lehnt die Vorstösse entschieden ab.
Die Standesinitiative Zürich will die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf erhöhen, was zu einer dauerhaften Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führt. Ein ähnlicher Vorschlag wurde bereits 2021 abgelehnt. Die Motion Nantermod, die lokalen Geschäften Sonntagsöffnungen erlauben soll, wird ebenfalls kritisch gesehen. Die unklare Definition von „lokalen Geschäften“ erschwert die Kontrolle, und es gibt bereits heute zahlreiche Ausnahmen, die Ladenöffnungen am Sonntag ermöglichen.
Wie die neue vom Arbeitgeberverband in Auftrag gegebene SOTOMO-Studie zeigt, wünschen Arbeitnehmende von ihren Arbeitgebern mehr Berücksichtigung ihrer Wünsche und weniger Flexibilität nach Gutdünken der Unternehmen. Die Arbeitnehmenden wollen keine zusätzliche Nacht- und Sonntagsarbeit. Eine weitere Deregulierung des Arbeitsgesetzes wird von den Arbeitnehmenden nicht gewünscht.