Migros: Die Angestellten dürfen nicht erneut die Zeche bezahlen!
Die Unia und ihre Mitglieder verurteilen die Entscheidung der Migros. Sie hat angekündigt, trotz steigendem Konzernumsatz und einem erneut positiven Betriebsergenis 1500 Stellen zu streichen. Das Unternehmen muss als grösste private Arbeitgeberin ihre soziale Verantwortung wahrnehmen: Es ist inakzeptabel, dass diejenigen, die massgeblich zum Erfolg beitragen, noch einmal die Hauptlast einer undurchsichtigen Planung tragen sollen.
Die Angestellten setzen sich seit Jahren für das Unternehmen ein und stossen dabei an ihre physischen und psychischen Grenzen. Gleichzeitig verschlechtern sich ihre Arbeitsbedingungen kontinuierlich. Die Unia fordert die Migros auf, alles zu unternehmen, um Entlassungen zu vermeiden. Es ist eine zentrale Frage der sozialen Verantwortung der Migros.
Migros verweigert den Dialog mit den Gewerkschaften
Die Migros präsentiert sich als besonders sozialverantwortliche Arbeitgeberin. Gleichzeitig weigert sie sich, mit den Gewerkschaften zu diskutieren. Die Unia-Mitglieder bei der Migros waren angesichts der aktuellen schwierigen Situation beunruhigt. Trotzdem hat die Migros-Spitze die Aufforderung der Unia zu einem Dialog während Monaten ignoriert und letztendlich abgelehnt. Die Unia-Mitglieder sind ob dieser unverständlichen gewerkschaftsfeindlichen Haltung empört: Sie fühlen sich von der Migros nicht ernst genommen. Die Unia fordert die Migros nachdrücklich auf, den Dialog mit der grössten Verkaufs-, Logistik- und Industriegewerkschaft der Schweiz wieder aufzunehmen; nur so können die Interessen der Mitglieder unabhängig vertreten werden. Erst Recht, um die grösste Kündigungswelle in der Geschichte der Migros zu verhindern.
Migros L-GAV schützt immer weniger Angestellte
Seit Jahren nimmt die Zahl der Angestellten, die von einem GAV geschützt werden, kontinuierlich ab. Mit dem angekündigten Verkauf von Mibelle, Melectronics und SportX sowie der unabsehbaren Folgen für Bike World, Do it + Garden, Micasa und OBI, werden tausende Angestellte nicht mehr vom L-GAV geschützt. Zudem ist fraglich, ob der GAV die Angestellten von Hotelplan weiterhin über die gesetzlichen Vorgaben hinaus schützen wird. Das ist sehr bedauerlich, da die Angestellten nur mit einem GAV ihre Interessen kollektiv verteidigen können.