Die im Jahr 2023 von den Sozialpartnern getroffene Vereinbarung führt ein neues Lohnsystem ein, das die Mindestlöhne schneller ansteigen lässt – nun innerhalb von drei statt fünf Berufsjahren. Zudem werden die Mindestlöhne in den drei Berufsjahren deutlich angehoben. Davon profitieren insbesondere Berufseinsteiger:innen, die bereits im dritten Berufsjahr den höchsten Mindestlohn erreichen:
Die Mindestlöhne der Coiffeusen mit langjähriger Berufserfahrung steigen dadurch bis 2027 auf 4460 Franken um 9,3 Prozent an.
Die Vereinbarung der Sozialpartner sieht ausserdem mehr Zeit für Erholung und Privatleben vor. Der Urlaubsanspruch steigt gemäss GAV generell um zweieinhalb Tage, und der Vaterschaftsurlaub wird neu geregelt. Alle Arbeitnehmenden die Vater werden, haben Anspruch auf einen zu 100 Prozent bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen und drei Arbeitstagen.
Um Lohn- und Preisdumping erfolgreich zu bekämpfen, bauen die Sozialpartner die Kontrollen zur Einhaltung des GAV deutlich aus und gestalten sie effektiver. So steigt die maximale Strafe für Arbeitgeber auf 25'000 Franken. Ausserdem sind fehlbare Arbeitgeber bei gröberen Verstössen oder mangelnder Kooperation dazu verpflichtet, die Kosten für Kontrolle und Verfahren zu tragen. Dies dient der effektiven Bekämpfung von Lohndumping und unlauterem Wettbewerb.
Igor Zoric, Branchenverantwortlicher Unia