Von der Unia unterstützte Angestellte erringt Sieg

Nach einem mehrmonatigen Verfahren anerkennt das Regionalgericht Littoral und Val-de-Travers in einem Urteil vom 7. Februar 2022 die Diskriminierung einer ehemaligen Angestellten des McDonald’s-Restaurants in Marin-Epagnier (NE) aufgrund des Geschlechts. Möglich wurde dieser Sieg dank dem Mut einer entschlossenen Frau, die in ihrem Kampf von der Unia begleitet wurde.

Das Gericht hat in seinem Urteil vom 7. Februar anerkannt, dass eine ehemalige Angestellte des McDonald’s-Restaurants Opfer einer Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts gemäss Artikel 4 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) wurde. Die von der Unia unterstützte Angestellte hatte sich gegen ihren Arbeitgeber gewehrt, der ihr wegen ihrer bevorstehenden Heirat und eines angeblichen «Risikos» eines Mutterschaftsurlaubs eine Stelle als Managerin verweigerte.

Eine unglaubliche Geschichte …

Nachdem die Angestellte 2019 zur Ausbilderin befördert worden war, interessierte sie sich im Jahr darauf für eine Stelle als Managerin im Unternehmen. Man sagte ihr, sie habe gute Chancen, diese Stelle zu bekommen.

In einem Gespräch erwähnte sie, dass sie im Sommer heiraten werde. Kurz darauf wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Bewerbung für die Stelle als Managerin nicht berücksichtigt werde. Der Grund dafür? Ihre bevorstehende Heirat, die grosse Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft und die Tatsache, dass die Situation anders ausgesehen hätte, wäre sie ein Mann gewesen! Es ist kaum zu fassen.

… wie sie leider allzu häufig vorkommt

Das Gerichtsverfahren bis hin zur Anerkennung einer geschlechtsbedingten Diskriminierung stellte für die betroffene Person ein langer Weg dar, der Mut erforderte und der sich nun ausgezahlt hat. Mit grosser Hartnäckigkeit hat die McDonalds-Angestellte durchgehalten, bis die von ihr erlebte Diskriminierung anerkannt und ihr eine Genugtuung zugesprochen wurde.

Sie hat damit vielen anderen Frauen eine Stimme gegeben, die solchen Diskriminierungen, die an ihrem Arbeitsplatz banalisiert werden, häufig hilflos gegenüberstehen. In diesem Fall konnte die böse Absicht des Arbeitgebers aufgedeckt werden und die Gewerkschaft Unia freut sich besonders über die Präzedenzwirkung eines solchen Urteils.

Die Unia setzt sich für die Gleichstellung ein

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) ist vor 25 Jahren, am 1. Juli 1996, in Kraft getreten. Doch noch immer hört man heute häufig, dass die Schwangerschaft einer Frau – oder ihr hypothetischer Kinderwunsch, der etwa aus einem Zivilstandswechsel abgeleitet wird – zu einer Diskriminierung in der beruflichen Laufbahn führt. Das ist absolut inakzeptabel. Die Unia setzt sich für die Gleichstellung ein und bekämpft solche längst überholten Ungerechtigkeiten.

 

Virginie Ribaux, Rechtsdienst Unia Neuenburg Aude Spang, Gleichstellungsbeauftragte der Gewerkschaft Unia Virginie Pilault, Mediensprecherin Unia