Mit folgenden Hauptpunkten bildet der Sozialplan für die Mitarbeitenden von Implenia, Modernisation Mitte, eine sozialpartnerschaftliche Grundlage, um die angekündigten Entlassungen zu vermeiden oder zumindest deren Auswirkungen sozialverträglicher zu gestalten:
Wo immer möglich werden von den Kündigungen betroffene Arbeitnehmende innerhalb des Unternehmens weiterbeschäftigt oder es werden gleichwertige Ersatzlösungen angeboten. Bisher konnte für mehr als 80% der vom Abbau betroffenen Mitarbeitenden so eine Lösung gefunden werden.
Für Bauarbeiter, die nicht mehr als zwei Jahre vor der Frühpensionierung FAR (Flexibler Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe) stehen, übernimmt Implenia die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für FAR. Falls zum Zeitpunkt des Austritts kein neuer Arbeitsvertrag vorliegt, erhalten die Betroffenen zusätzlich eine monatliche Arbeitgeberentschädigung bis zur Vollendung des 60. Altersjahres.
Im Falle von unvermeidbaren Entlassungen erhalten Mitarbeitende Unterstützung bei der Stellensuche durch die HR-Sozialkommission von Implenia sowie eine Abfindung von bis zu vier Monatslöhnen in Abhängigkeit des Dienstalters.
Zusätzlich gilt bei Entlassungen von Mitarbeitenden ab 50 Jahren eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Die Einigung wurde möglich durch das verantwortungsbewusste Mitwirken von Implenia und der durch die Gewerkschaften unterstützten Bauarbeiter, die sich solidarisch für eine faire Lösung eingesetzt haben. Der Sozialplan, der am 14. Dezember unterschrieben wurde, zeigt, dass gute Lösungen erarbeitet werden können, wenn von Beginn an sozialpartnerschaftlich verhandelt wird.
Gemeinsame Medienmitteilung der Implenia Schweiz und der Gewerkschaften Unia und Syna
Manuel Käppler, Stv. Bereichsleiter Vollzug Unia Region Aargau-Nordwestschweiz
Gewerkschaft Unia 2026